Titel im Mittelalter

Wer hat nicht schon mal einen Mittelalterroman gelesen und sich gefragt, wer da eigentlich wem, was zu sagen hat? Dass sich ein Kaiser einem Baron nicht unterwerfen muss wird noch jedem klar sein, aber steht jetzt der Herzog über dem Grafen oder der Domherr über dem Abt, und was zum Geier ist eigentlich ein Büttel?

Hier kommen die Antworten:

Adelstitel

Der Begriff "Adel" stammt aus dem Althochdeutschen und steht für ein "edles Geschlecht". Viele Adelstitel sind dem Namen nach von alten Berufen abgeleitet, so ist der "Graf" ursprünglich dem griechisch- byzantinischen "grapheus", einem "Schreiber", entsprungen.

Versuchen wir doch einmal die wichtigsten mittelalterlichen Adelstitel im ostfränkischen / heiligen römischen Reich ihrer Rangfolge nach zu ordnen:

Der niederste Adelstitel war der des "Freiherren" oder "Baron". In der Regel verdiente Ritter, die zum Lohn für ihre Dienste vom König oder Kaiser belehnt worden waren. Die Vererbbarkeit dieses Titels musste separat ausgesprochen werden. Die Nachkommen eines Freiherrn mussten also meist wieder selbst ihren Weg machen.

An nächster Stelle stand der "Graf". Ab diesem Punkt sprechen wir über einen Titel dessen Übergang auf die Nachkommen der König nur mit gutem Grund verhindern konnte und im Übrigen den höchsten Adelstitel, in den der König oder Kaiser einen Nichtadeligen erheben konnte. Erst die Nachkommen eines erhobenen Grafen hatten die Chance in der Hierarchie noch weiter aufzusteigen.

Als nächstes folgt der "Fürst". Mit diesem Titel schaffen wir den Sprung in den "hohen Adel". Während es sich bei Baronen und Grafen also garantiert um Landesherren oder sogar nur deren Stellvertreter handelte, konnte der Fürst bereits zum Reichsadel zählen.

Nach dem Fürst folgen der „Markgraf“ und der „Pfalzgraf“, die nicht mit einem einfachen Grafen verwechselt werden dürfen. Es handelt sich um Reichsadel, da es Grafen von Gebieten sind, die für das Reich besonders wichtig waren. So war eine "Mark" im territorialen Sinne ein Grenzgebiet eines Reiches und somit besonders schützenswert. Eine "Pfalz" war wiederum eine Königsresidenz. Dem Pfalzgrafen gebührte bereits die Anrede "königliche Hoheit" und er war zugleich Reichsvikar (dieser führte die Geschäfte des Reiches zwischen dem Ableben des Königs oder Kaisers und der Krönung eines neuen Herrschers).

Nun sind wir bei den Top 3 der Adelstitel angekommen und eröffnen sie mit dem "Herzog". Dieser ist in jedem Fall ein direkter Angehöriger der herrschenden Dynastie und übt für König oder Kaiser die Macht über die niederen Adelsangehörigen in einem Teilgebiet des Reiches aus. Allerdings muss er seinen König oder Kaiser zufriedenstellen, denn dieser Titel kann auch wieder aberkannt werden.

Der „König“ ist nur noch einen Schritt entfernt vom Adelsolymp und eben das Familienoberhaupt der herrschenden Dynastie.

Der Unterschied zwischen einem König und einem „Kaiser“ liegt einzig in der offiziellen Anerkennung (Ausrufung) des Königs durch den Papst. In diesem Moment wird der König nicht nur zum Kaiser, sondern auch zum „Beschützer des Abendlandes und des christlichen Glaubens“.

Titel des Klerus im Mittelalter

Genau wie der Adel, so ist auch der Klerus in hohe und niedere Ämter unterteilt. Der niedere Klerus hat hierbei jedoch noch zwei "Abteilungen". Es wird unterschieden zwischen den Geistlichen, die sich den weltlichen Belangen zuwenden, wie etwa dem Pfarrer und denjenigen, die ihr Leben ganz dem Herrn geweiht und sich dafür in ein Kloster zurückgezogen haben, dies wäre beispielsweise der Mönch.

Beginnen wir in den mittelalterlichen Klöstern:

Der "Bruder" und die "Schwester" sind das, was wir im klassischen Sinne als Mönche oder Nonnen kennen. Sie haben ihr Leben Gott gewidmet, jedoch keine Priesterweihe erhalten.

Der "Pater" ist ein Mönch, der die Priesterweihe erhalten hat (hier gibt es keine weibliche Form, da Frauen nicht zu "Priesterinnen" geweiht wurden).

Der "Prior" und die "Priorin" sind die stellvertretenden Leiter eines Klosters.

Der "Abt" und die "Äbtissin" sind Leiter eines Klosters / einer Abtei. Bei der Äbtissin handelt es sich bis heute um das höchste Amt, dass eine Frau in der römisch katholischen Kirche erlangen kann. Abteien haben im kirchlichen Recht eine Sonderstellung. Sie unterstehen direkt dem Papst und ihre Leiter sind daher die untersten Vertreter des hohen Klerus.

Kommen wir nun zu den Angehörigen des niederen Klerus, außerhalb der Klöster:

Ein "Pfarrvikar" oder "Kaplan" ist Stellvertreter des Pfarrers.

Der "Pfarrer" ist zuständig für das Seelenheil seiner Gemeinde. Er leitet die Gottesdienste, nimmt die Beichte ab, spendet die Sakramente und übernimmt die letzte Ölung.

Als nächstes folgt der "Bischof". Als Leiter der christlichen Gemeinden einer bestimmten Region ist er ganz klar ein Angehöriger des hohen Klerus.

Ein "Erzbischof" leitet die christlichen Gemeinden in einer besonders wichtigen Region oder einer Metropole, oder er hat den Titel auf Grund besonderer Leistungen vom Papst persönlich erhalten. Er ist bereits in den Top 3 der Kirchenämter.

Vor dem Papst fehlen nun nur noch die "Kardinäle", die ihr Amt in der Regel bereits in Rom ausüben. Sie sind seine direkten Unterstützer, wählen seinen Nachfolger aus ihren Reihen und vertreten den Papst bei Abwesenheit.

Der "Papst" ist das Oberhaupt der katholischen Kirche, der "Bischof von Rom" und der "Vertreter Jesus Christus auf Erden". Er kann andere Menschen heilig sprechen und beruft im Mittelalter Könige zu Kaisern.

Weltliche Amts- und Berufsbezeichnungen

Der „Schultheiß“ ist ein vom Grundherrn eingesetzter Verwalter einer Region oder Stadt.

Der „Ratsherr“ ist der Gegenspieler des Schultheißen. Er vertritt die Anliegen der Bürger einer Stadt.

Der „Büttel“ ist ein städtischer Bediensteter, ähnlich einem heutigen Ordnungsamtsmitarbeiter.

Der "Cellarius", auch "Kellerer" oder am Hofe "Mundschenk" ist eine Art Lagermeister und dafür verantwortlich, dass stets genug Speisen und Getränke vorrätig sind. In diesem Zusammenhang beaufsichtigt er oft auch die dazugehörigen Produktionsstätten, wie Weinberge und Ackerflächen.

Der "Domherr" ist anders als der Name vermuten lässt kein kirchlicher Titel gewesen. Oft waren Domherren nicht mal zum Priester geweiht. Viel mehr sind sie vergleichbar mit dem Schultheißen, also ein Verwalter, jedoch für einen Grundbesitzer aus dem Klerus tätig.

Der "Bader" ist ein nicht studierter Mediziner. Er behandelt ab dem Hochmittelalter vorwiegend das einfache Volk. Heute würden wir ihn wohl "Heilpraktiker" nennen.

Der "Medicus" ist ein studierter Arzt im Mittelalter.

Der "Maketender" ist ein Händler, der einen Kriegszug begleitet und den Soldaten Dinge des täglichen Bedarfs verkauft.

Die "Hübschlerin", auch "Gelbbändchen" oder "Gelbröckchen" genannt, ist eine Prostituierte.

Der "Buchmaler" kopiert Bücher. Im Mittelalter wurden diese verziert, beispielsweise mit verschnörkelten Kapitalen oder aufwändigen Umrandungen an den Buchseiten. Der Begriff "Schreiber" wäre also tatsächlich eine Untertreibung.

Der "Kämmerer" war im Mittelalter am Hofe ein Gehilfe des Schatzmeisters.

Der "Theriakhändler" oder "Quacksalber" war im Gegensatz zu Bader und Medicus kein Heilkundiger, verkaufte den Menschen aber dennoch alle möglichen Gebräue und Pulver, die angeblich zur Genesung Kranker beitragen sollten, tatsächlich aber meist völlig nutzlos waren.

Der "Krämer" bot auf Märkten allerlei "Kram" an.

Bezeichnungen für Verbrecher im Mittelalter

Ein "Beutelschneider" war ein Dieb. Er schnitt den Leuten die Geldbeutel vom Gürtel.

Der "Galgenschwengel" ist ein Verbrecher ganz allgemein.

Ein "Mordbrenner" ist ein Brandstifter, der der zündelt um zu töten.

Eine "Atzel" ist eine diebische Person.

Der "Schnapphahn" ist ein Wegelagerer.